Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz:
Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten!
• Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? • Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” Read more