Artikel: Strafrecht Grundsatz

Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz:

Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten!

• Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? • Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” Read more

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