Nachträgliche DNA-Probe

Nicht selten kommt es in letzter Zeit vor, dass Verurteilte längst abgeschlossener Verfahren Aufforderungsschreiben der Polizei erhalten, in denen sie zur Abgabe einer DNA-Probe aufgefordert werden. Viele dieser Personen wollen keine weiteren Probleme und kommen unnötigerweise der Aufforderung nach, ohne die Berechtigung dieses Ansinnens zu hinterfragen. In Zeiten gesteigerter Datensammelwut des Staates sollten sie bei Erhalt einer deratigen Aufforderung unbedingt einen Fachanwalt für Strafrecht befragen.

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